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Wo sind die Prüfungen abzulegen?

Zuerst ist folgende Frage zu klären:

Ihr Antrag auf Zulassung zur BRP
Ihren Antrag auf Zulassung zur BRP stellen Sie an einer höheren Schule. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche höhere Schule für Sie passend sein könnte und informieren Sie über die Formalitäten. Die Entscheidung darüber, an welcher höheren Schule Sie Ihren BRP-Antrag stellen, wird von einigen Überlegungen abhängig sein: Ihre Berufsausbildung, Lehrplan der höheren Schule etc.
An der höheren Schule, die Sie zur BRP zugelassen hat, müssen Sie mindestens eine Ihrer BRP-Teilprüfungen absolvieren. Zeugnisse über an der VHS abgelegte BRP-Prüfungen legen Sie der höheren Schule zur Anerkennung vor.

Wenn Sie alle Ihre Prüfungen positiv absolviert haben, stellt Ihnen die höhere Schule das BRP-Abschlusszeugnis aus.

 Wo legen Sie Ihre Prüfungen ab?

  • Die BRP-Vorbereitungslehrgänge an der VHS Meidling sind durch das Bundesministerium für Bildung bm:ukk anerkannt. Das bedeutet für Sie, dass Sie meist drei der vier Teilprüfungen bei Ihren LehrerInnen ablegen können.
  • Mindestens eine Teilprüfung muss vor der Externistenprüfungskommission der höheren Schule absolviert werden, die Ihnen auf Ihren Antrag hin die BRP-Zulassung erteilt hat.
  • Wenn Sie bei einer Prüfung „durchgefallen“ sind, müssen Sie die Prüfung an der Schule (Volkshochschule, höhere Schule …) wiederholen, an der Sie das erste Mal angetreten sind.
  • „Mischungsverbot“: Es ist nicht möglich, Prüfungen an mehreren höheren Schulen abzulegen (z.B. ein Fach an einer HAK, eines an einer AHS). Sehr wohl möglich sind aber Prüfungen an verschiedenen Erwachsenenbildungseinrichtungen (VHS, bfi…).


Wiederholung von Prüfungen
Nicht bestandene (oder nicht beurteilte) Prüfungen dürfen jeweils nach Ablauf von drei Monaten und höchstens zweimal wiederholt werden – und zwar ausschließlich bei der Schule, bei der Sie das erste Mal angetreten sind.