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Integrationsvereinbarungskurse

Integrationsvereinbarungsprüfungen an der Volkshochschule Meidling

WICHTIG: Wer muss welche Prüfung machen? Die Regeln sind kompliziert (Stand Mai 2011).

Fragen Sie bitte bei der Hotline der Magistratsabteilung 35 unter der Telefonnummer 4000 3535, zwischen 7:30 und 15:30 Uhr. Die Hotline informiert Sie darüber, welche Prüfung Sie machen müssen.


PRÜFUNGEN 

Personen, die schon Deutsch können, haben die Möglichkeit eine Prüfung auf dem Niveau A2 (Informationen zu A2 finden Sie hier) zu machen.
Das ist entweder die ÖSD-Prüfung A2 ("Grundstufe")oder die ÖIF-Prüfung. Sie können an  der Volkshochschule Meidling Integrationskurse und die ÖSD Prüfung A2 machen.

KURSE

Seit September 2008 bieten wir die Basiskurse für die Sprachniveaus A1, A1+, A2, A2+ als „Integrationskurse“  an. Diese Kurse bereiten auf die so genannte Integrationsprüfung (Deutsch A2) vor. Für diese Kurse können Sie Ihre Sprachgutscheine verwenden.  

Suche nach Integrationskursen an der VHS Meidling.

GUTSCHEINE

  Wiener Sprachgutschein
Mit dem Gutschein der Stadt Wien (3x € 100,-) bekommen Sie Integrationskurse (Modul 1, Modul 2 oder Modul 3) jeweils um € 100,- verbilligt.
Einlösen können Sie je einen € 100,- Gutschein für einen Kurs (ein Modul) mit mindestens 72 Unterrichtseinheiten (UE) zu 50 Minuten (bzw 80 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten).

  Gelber Sprachgutschein des Bundes

Geld zurück:
Nach Bestehen der ÖIF-Prüfung bekommen Sie die Hälfte der Kursgebühren für alle Integrationsvereinbarungs-Kurse (bis zu 300 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten; maximal aber € 750, –) vom Österreichischen Integrations Fonds zurück, wenn die Kurse in ihren Gutschein eingetragen sind und wenn Sie die Prüfung des ÖIF innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung des Gutscheins bestanden haben.

KEIN Geld zurück: Sie machen die Prüfung des ÖSD und haben die Integrationsvereinbarung nach dem 01.07.2011 geschlossen. Die Prüfung gilt, aber Sie bekommen kein Geld zurück.


Weitere Informationen
unter www.integrationsfonds.at, www.sprachenrechte.at und bei der Hotline der Magistratsabteilung 35 unter der Telefonnummer 4000 3535, zwischen 7:30 und 15:30 Uhr.