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Abmelden

Manchmal laufen die Dinge nicht so, wie man sie geplant hat. Falls Sie sich einmal von einem Kurs  der Wiener Volkshochschulen wieder abmelden müssen, achten Sie bitte darauf, dass Sie das rechtzeitig und direkt beim Kurssekretariat (nicht bei den TrainerInnen) tun.

Abmelden von Kursen
a.
In der Regel ist eine Abmeldung schriftlich spätestens bis sieben Werktage vor Kursbeginn möglich. Danach wird grundsätzlich – auch wenn der Kurs nicht besucht wird – der gesamte Kursbeitrag verrechnet. Davon abweichende Abmelde- und Stornobedingungen sind den jeweils aktuellen Informationsmedien zu entnehmen.

b. Für Buchungen im Fernabsatz (insbesondere über Internet oder E-Mail) steht den KursteilnehmerInnen als KonsumentInnen im Sinn des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (exklusive Samstage) gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, wobei ein Absenden der Rücktrittserklärung binnen der Frist ausreicht. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, sofern der Kurs oder die Veranstaltung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser sieben Werktage beginnt.

Abmeldung von Lehrgängen
Die Abmeldung von Lehrgängen kann wegen der zeitlichen Intensität und Dauer oft längere Fristen erfordern. Die genauen Bedingungen für die Abmeldung von Lehrgängen erfahren Sie bei den durchführenden Volkshochschulen

Siehe auch Allgemeine Geschäftsbedingungen