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Allgemeine Informationen zu unseren Lehrgängen

Die einzelnen Lehrgänge beinhalten praktische und theoretische Lehrveranstaltungen, die im Lauf von vier Semestern besucht werden. Im fünften Semester erstellt der/die LehrgangsteilnehmerIn die Abschlussarbeit. 

Regelung für die Teilnahme an einem Lehrgang:
Die, im Lehrgang enthaltenen, Lehrveranstaltungen sind im Jahresprogramm der Künstlerischen Volkshochschule aufgelistet und zu besuchen.
Der ausreichende und erfolgreiche Besuch der Lehrveranstaltung wird vom/von der jeweiligen KursleiterIn in der Kurskontrollliste bestätigt. 

Prüfungen:
Einzelprüfungen, die in den Lehrgängen gesondert abzulegen sind, werden im jeweiligen Lehrgangsprogramm bekannt gegeben.
Der/Die Teilnehmer/in erhält ein Lehrveranstaltungszeugnis mit dem Prüfungsergebnis.

Die Beurteilungsstufen / Benotung:
ohne Erfolg
mit Erfolg
mit gutem Erfolg
mit sehr gutem Erfolg

Zulassung zum Abschlusssemester:
LehrgangsteilnehmerInnen, die alle vier Semester ordnungsgemäß absolviert haben und die vorgesehenen Einzelprüfungen positiv abgelegt haben, können sich für die Zulassung zum Abschlusssemester anmelden. Über die Zulassung entscheidet die Zulassungskommission. Der Zulassungskommission sind alle Kurskarten, Lehrveranstaltungszeugnisse und eine Werkauswahl vorzulegen. In eigener Verantwortung soll eine entsprechende Auswahl von Arbeiten vorgenommen werden, die eine Einschätzung für die Zulassung zum Abschluss ermöglicht. Bei Unsicherheit kann ein/e betreuende/r KursleiterIn kontaktiert werden.

Abschlusssemester und Prüfung:
Im Abschlusssemester wird nur der Kurs des/der betreuenden Lehrgangsleiter/in gebucht und die Abschlussarbeit erstellt.
Am Ende des Lehrgangs (fünftes Semester) wird die kommissionelle Abschlussprüfung abgehalten.
Das Thema der Abschlussarbeit ist zwei Wochen vor Ablegung der Prüfung im Sekretariat bekannt zu geben.
Die Prüfungskommission setzt sich aus vier KursleiterInnen zusammen, wovon eine/r ein/e betreuende/r Lehrgangsunterrichtende/r sein wird.
Den Vorsitz führt der Direktor.
Im Falle des Gleichstands übt der Vorsitzende das Dirimierungsrecht aus. Eine kommissionelle Beurteilung kann maximal dreimal abgelegt werden.

Die Termine der Zulassungskommission und der Abschlusskommission werden durch Aushang rechtzeitig bekannt gegeben.

Zertifikat:
Der/Die Lehrgangsteilnehmer/in erhält ein Zertifikat des abgelegten Lehrgangs.

Prüfungstaxen:
Prüfungstaxen:
für Einzelprüfung: Euro 10,–
Kommissionelle Abschlussprüfung: Euro 40,-

Programmänderungen:
Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass wir, wenn erforderlich, notwendige Änderungen des angekündigten Programmes vornehmen bzw. Seminare
gänzlich entfallen lassen müssen, insbesondere bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl. Ebenso besteht die Möglichkeit bei Lehrgängen,
diese auszusetzen oder gänzlich abzusagen.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen und Geschäftsbedingungen.

Die Lehrgänge können nur im Wintersemester begonnen werden.