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Berufsreifeprüfung

BERUFSREIFEPRÜFUNG (BRP)

Seit dem Jahr 1998 hat die VHS Favoriten Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung (BRP) im Programm. Die ständig steigende Zahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen spricht für die Qualität der angebotenen Kurse. Bestens ausgebildete TrainerInnen mit langjähriger Erfahrung in der Erwachsenenbildung und den Bedürfnissen der Lernenden angepasste Zusatzangebote sind unser Beitrag für die erfolgreiche Umsetzung Ihres Weiterbildungswunsches.

Bevor Sie sich für die BRP entscheiden, nehmen Sie bitte unbedingt eine Beratung in Anspruch:

 

·         Informationsabend zur Berufsreifeprüfung:

* Freitag, 15. Juni 2012, 18.30 - 20.00 Uhr

Direkt anmelden:

http://www.vhs.at/kurskategorien.html?hkat=70&skat=4650&kursid=275213161

·         Terminvereinbarung Beratungsgespräch:

Mag.a Ruth Pleyer -  eMail: ruth.pleyer@vhs.at / Tel.: 01/603 40 30-23

Sowohl die Info-Abende als auch das Beratungsgespräch sind unverbindlich und kostenlos!

Allgemeine Information zur Berufsreifeprüfung:

Die Berufsreifeprüfung ist eine Externistenprüfung im Sinne des § 42 des Schulunterrichtsgesetzes und berechtigt zum Besuch von Kollegs, Akademien, Fachhochschulstudiengängen, Hochschulen und Universitäten. Unter Berücksichtigung der bisherigen fachlichen Ausbildung eröffnet sie den AbsolventInnen neue Berufschancen und Bildungsmöglichkeiten.

Sie werden zur Berufsreifeprüfung zugelassen, wenn Sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben:

§   Lehrabschlussprüfung

§   mindestens dreijährige mittlere Schule

§   mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

§   FacharbeiterInnenprüfung gemäß § 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes

§   mind. 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste

§   Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994

§   Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994

§   land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung

§   Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres

§   erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mind. dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten

§   erfolgreicher Abschluss eines durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium

§   erfolgreicher Abschluss eines mind. dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität oder an einer Privatuniversität, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war

§   erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gem. Bundesgesetz MMHmG

Das Ansuchen um Zulassung zur BRP ist bei einer öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule einzubringen.

 

… zu den Vorbereitungskursen:

Legen Sie größten Wert auf einen regelmäßigen Kursbesuch. Das und kontinuierliche Mitarbeit sind unumgänglich bei der Vorbereitung auf die Teilprüfungen und wichtigste Voraussetzung für eine positive Ablegung der Berufsreifeprüfung.

Kursbesuchsbestätigungen (zB für den WAFF, das Finanzamt etc.) werden von der VHS Favoriten nur ausgestellt, wenn eine Anwesenheit von mindestens 75 % nachgewiesen werden kann. Die Anwesenheit wird von den TrainerInnen kontrolliert.

Wenn Sie eine Teilprüfung nicht positiv abschließen, können Sie diese Prüfung an der VHS wiederholen. Es fallen dann aber wieder Prüfungsgebühren an.

Um bei der Berufsreifeprüfung ein konstantes Prüfungsniveau zu garantieren, entscheiden über die endgültige Notengebung die Vorsitzenden, die vom Stadtschulrat Wien bestimmt werden.
Die PrüferInnen der VHS Favoriten reichen die Maturathemen beim Stadtschulrat für Wien ein und machen Notenvorschläge.

Förderungen

Informationen zu Förderungen erhalten Sie unter www.kursfoerderung.at.