Ermäßigungen der Volkshochschulen
Menschen mit niedrigem Einkommen (Sozialpass P, Mobilpass, Einkommen unter den Schwellenwerten für die Armutsgefährung) können viele Volkshochschulkurse zu begünstigten Gebühren besuchen. Voraussetzung ist, dass die MindestteilnehmerInnenzahl im jeweiligen Kurs bereits erreicht ist.
Bitte erkundigen Sie sich bei Bedarf im Sekretariat der Volkshochschule nach den Möglichkeiten und Bedingungen der VHS-Ermäßigungen.
Geschwisterrabatt: Bei Kinderkursen können die Volkshochschulen nach Maßgabe vorhandener Plätze eine Ermäßigung von 10% für Geschwisterkinder vergeben (ab dem 2. Kind).



