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FÖRDERUNGEN FÜR WEITERBILDUNG

Übersicht über Bildungsförderungen in Österreich

http://www.berufsinfo.at

http://www.kursfoerderung.at

 

Bildungsgutscheine der AK Wien

100,- für Mitglieder der AK-Wien und ein Bildungsextra von 50,- für Karenzurlauber/innen. Sie wählen den gewünschten, mit dem Ak-Plus Logo gekennzeichneten Kurs aus unserem Programmheft. Ihre AK-Bildungsgutscheine werden dann von uns bei der Kursbuchung wie Bargeld behandelt!

Bestellung der Gutscheine bei der AK Wien unter www.akwien.at oder beim Servicetelefon 0800 / 311 311

 

 

WAFF-Bildungskonto für Wiener ArbeitnehmerInnen

Das „Weiterbildungskonto“ des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds ermöglicht eine Refundierung Ihrer beruflichen Weiterbildungskosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 150,- bzw. 50 % der Kurskosten (Arbeitslose und Karenzurlauber/innen: max. 300,-) Voraussetzungen: ordentlicher Wohnsitz in Wien mindestens 3 Monate vor Kursbeginn bis zum Kursende (Meldezettel), Kursbesuch bei einem anerkannten Bildungsträger, Kurskosten müssen 75,- übersteigen. Antragsformulare erhalten Sie in der Volkshochschule. Informationen (auch Antragsformulare zum Downloaden): www.waff.at

 

 

Kurskostenbeitrag des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung

Gefördert werden berufsspezifische Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten selbst zu zahlen sind. Die Förderungshöhe beträgt 50 % der Kurskosten, höchstens 150,- pro Kurs, maximal 440,- pro Jahr. Voraussetzungen: ordentlicher Wohnsitz in Niederösterreich mindestens 12 Monate vor Antragstellung, aufrechtes Dienstverhältnis, Kursbesuch bei einem anerkannten Bildungsträger, Kurskosten müssen 75,- übersteigen. Antragsformulare erhalten Sie in der Volkshochschule. Informationen (auch Antragsformulare zum Downloaden): www.noel.gv.at/service/f/f3/Arbeitnehmerfoerderung

 

 

Burgenländische Qualifikationsförderung

Gefördert wird die berufsorientierte Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen, Arbeitslosen, Lehrlingen, Zivil- und Präsenzdienern. Informationen: www.burgenland.at

 

 

Absetzbarkeit der Aus- und Weiterbildung in der Arbeitnehmerveranlagung

Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind in der Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung) abzüglich der beantragten und erhaltenen Förderungen als Werbungskosten absetzbar, sofern sie nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden. Sie müssen eine direkte Weiterbildung im aktuell ausgeübten Beruf sein

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