Schulabschlüsse & Basisbildung
Modernes lebensbegleitendes Lernen ermöglicht auch schulische Abschlüsse in späteren Lebensphasen. Deshalb bieten die Wiener Volkshochschulen Kurse für den zweiten Bildungsweg an, vom Hauptschulabschluss, den Abschluss des polytechnischen Lehrgangs, der Berufsreifeprüfung, der Studienberechtigungsprüfung bis hin zu AHS-Matura und B-Matura. Dabei begleitet Sie ein engagiertes Team. Die KursleiterInnen gehen auf Ihr Vorwissen und Lerntempo ein und bereiten Sie in partnerschaftlicher Atmosphäre auf die angestrebte Abschlussprüfung vor.
Kurse im zweiten Bildungsweg wollen geplant sein, gilt es doch, alle Möglichkeiten, aber auch Schwierigkeiten genau zu überlegen. Wir empfehlen Ihnen daher, die kostenlose Beratung in der veranstaltenden Volkshochschule in Anspruch zu nehmen.
Hauptschulabschluss
Die Wiener Volkshochschulen bieten Jugendlichen und Erwachsenen, die in ihrer Pflichtschulzeit nicht die Möglichkeit hatten, einen Hauptschulabschluss zu machen, die Chance, diesen nachzuholen. Der Hauptschulabschluss ist heute schlechthin die Eintrittskarte für den Arbeitsmarkt.
Polytechnikum
Den Abschluss der neunten Schulstufe können Sie auch mit dem Polytechnischen Lehrgang erreichen.
Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung ist eine Form der Reifeprüfung für Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Sie berechtigt zum allgemeinen Zugang zu Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.
Studienberechtigungsprüfung
Sie bereitet auf ein bestimmtes Studium vor und ermöglicht auch den Zugang zu Kollegs, Akademien, Fachhochschulen, alle medizinische Akademien und die PharmareferentInnenprüfung.
AHS-Matura
Die AHS-Matura berechtigt zu jeder höheren Weiterbildung und zum Zugang zum gehobenen Öffentlichen Dienst. Die Prüfung wird an einer staatlichen Schule abgelegt. Die Volkshochschulen bieten gezielte, oft modulare Vorbereitungslehrgänge an, die zu den Prüfungen führen Bei entsprechenden Vorkenntnissen ist auch der Einstieg in ein höheres Semester möglich.
B-Matura
Die Beamtenmatura ermöglicht die Einstufung als Maturant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Da sie nicht von allen Gebietskörperschaften anerkannt wird, empfiehlt sich eine Rückfrage bei der Dienstbehörde bzw. Personalvertretung. Sie ist keine Studienberechtigung, sondern eine Berechtigung für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung.


