Zulassungsbedingungen
Zugelassen sind alle Interessierten aus Ländern der Europäischen Union und Nachbarstaaten. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Universitäts- bzw. Fachhochschulstudium (ab Bachelor) oder ein vergleichbarer Abschluss sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung.
Bei Abschluss von technischen, juristischen, naturwissenschaftlichen, geistes- und sozialwissenschaftlichen Studien ist ein Basiswissen feministischen Forschungsverständnisses und jedenfalls interdisziplinärer Arbeits- und Forschungsmethodik Voraussetzung. Auch außeruniversitäre Weiterbildung in diesem Sinn kann für die Zulassung zum Lehrgang geltend gemacht werden.
Absolvent_innen des postgradualen Lehrgangs universitären Charakters Feministisches Grundstudium, die eine akademische Bezeichnung erworben haben, sind ebenfalls zugelassen.
Die Arbeitssprachen im Masterlehrgang sind Deutsch und Englisch.

