Studienberechtigungsprüfung
Voraussetzungen (Universitäten / Fachhochschulen / Akademien)
1. Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsangehörigkeit einesMitgliedsstaates des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
2. Mindestalter, seit 1.10.2010: 20 Jahre
(Ausnahme: Einige Kollegs: 22 Jahre - bitte fragen sie sicherheitshalber nach).3. Berufliche oder außerberufliche Vorbildung
3. Berufliche oder außerberufliche Vorbildung
Mit „Vorbildung“ ist eine (Berufs-)Ausbildung bzw. –tätigkeit in Richtung des gewünschten Studiums gemeint. Können Sie derzeit noch keine einschlägige Vorbildung nachweisen, ist es möglich, sich eine außerberufliche Vorbildung durch das Ablegen von Universitätsprüfungen anzueignen. Als Nachweise für die berufliche oder außerberufliche Vorbildung gelten z.B. Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von Berufsschulen, Fachschulen oder höheren Schulen, Zeugnisse über berufliche Fortbildungsveranstaltungen oder Dienstprüfungen, Privatgutachten über vorhandene Fachkenntnisse, Zeugnisse über universitäre Lehrveranstaltungen.
Sollten bezüglich der Vorbildung oder Wahlfächer Unklarheiten bestehen wenden Sie sich bitte an die Institute. Sie können auch gerne einen unverbindlichen Beratungstermin unter
01 / 891 74 - DW 105 001 vereinbaren.


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