Weiterbildungskonto des WAFF
(Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds)
Voraussetzungen:
Ihr ordentlicher Wohnsitz muss mindestens drei Monate vor Kursbeginn bis zum Ende der Kursmaßnahme in Wien sein. Der Kurs muss bei einem vom WAFF anerkannten Bildungsträger (z.B. bei der Volkshochschule) absolviert werden. Für Freizeit- und Hobbykurse ist keine Förderung möglich. Die Kurskosten müssen EUR 75 übersteigen. Der Höchstbetrag kann pro Person und Kalenderjahr nur 1 x beansprucht werden.
Förderungshöhe: 50 % der Kurskosten, maximal EUR 150
(Arbeitslose und KarenzurlauberInnen maximal EUR 300).
- www.waff.at
- Servicetelefon +43 1 217 48-555 oder
- Fax +43 1 217 48-530



