Berechtigungen und Qualifikationen mit der Berufsreifeprüfung
Die mit der Berufsreifeprüfung (BRP) erworbenen Zugangsberechtigungen entsprechen jenen einer schulischen Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura). Die erfolgreich absolvierte BRP ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Ergänzungsprüfungen abzulegen).
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht die Einstufung in den gehobenen Bundesdienst. (Gehaltsschema im öffentlichen Dienst; Gleichwertigkeit mit ehemaliger Beamtenaufstiegsprüfung = B-Matura; bei manchen Gemeinden problematisch)
Die Berufsreifeprüfung wird auf dem Arbeitsmarkt als formale Qualifikation „Matura“ anerkannt.
Informationsveranstaltungen zur Berufsreifeprüfung
Um zu Prüfungen antreten zu können (egal ob an der VHS oder Externistenprüfungsschule) brauchen Sie bereits einen Zulassungsentscheid zur BRP. Sie müssen daher rechtzeitig an einer Externistenprüfungsschule (siehe Downloads) einen Antrag auf Zulassung zur BRP stellen.
Um zur Berufsreifeprüfung zugelassen zu werden, muss eine erfolgreiche „Berufsausbildung“ nachgewiesen werden. In der Regel ist damit eine Lehre oder mindestens dreijährige Fachschule gemeint, aber auch viele andere Ausbildungen, die Sie im BRP-Gesetz unter §1 aufgelistet finden (siehe Downloads, BRP-Gesetz, § 1).
Darüber hinaus gilt: Bei einem aufrechten Ausbildungsverhältnis (Lehre, berufsbildende mittlere Schule etc.) dürfen Teilprüfungen bereits vor Abschluss der Berufsausbildung abgelegt werden. Bei der letzten Prüfung muss die Ausbildung abgeschlossen und das Mindestalter von 19 Jahren erreicht sein.
Je nachdem, ob Sie ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben oder sich noch in Ausbildung befinden, bekommen Sie von der Schule einen „Zulassungsentscheid“ bzw. einen „bedingten Zulassungsentscheid“.
Voraussetzung für den Beginn der Kurse:
Für den Kurseinstieg gibt es keine formalen Voraussetzungen. Informieren Sie sich aber über das Einstiegsniveau der Kurse Mathematik, Deutsch und Englisch.
Prüfungen und Vorbereitung
Die Berufsreifeprüfung setzt sich aus vier Prüfungen zusammen: Angewandte Mathematik, Deutsch, Lebende Fremdsprache (z.B. Englisch) und Fachbereich. Der Fachbereich ist ein Fachgebiet aus ihrer Berufsausbildung bzw. ihrem beruflichen Umfeld.
Prüfungsschulen
Prüfungen können Sie an „Ihrer“ Externistenprüfungsschule (die Schule, an der Sie den Antrag auf Zulassung zur BRP stellen) auch ohne Kursbesuch ablegen.Anerkannte Vorbereitungskurse (mit Prüfungsberechtigung) werden von den großen Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten, so auch von den Wiener Volkshochschulen. Prüfungen an der Volkshochschule können nur nach Besuch von Vorbereitungskursen abgelegt werden.
Achtung! Bei der Einreichung des Antrags auf Zulassung zur BRP müssen Sie angeben, welche Fächer Sie an der VHS ablegen möchten.
Mindestens eine der Prüfungen muss an der Externistenprüfungsschule abgelegt werden.
Zeugnis
Über jede bestandene Teilprüfung an den Wiener Volkshochschulen erhalten Sie ein Zeugnis. Nachdem Sie alle Ihre Teilprüfungen positiv absolviert haben, müssen die VHS-Zeugnisse an „Ihre“ Externistenprüfungsschule gebracht werden. Diese stellt Ihnen dann das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Berufsreifeprüfung aus (Gesamtzeugnis).
Wiederholung von Prüfungen
Nicht bestandene (oder nicht beurteilte) Prüfungen dürfen frühestens nach Ablauf von zwei Monaten und höchstens dreimal wiederholt werden.
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, müssen Sie die Prüfung an der Schule (VHS, Externistenprüfungsschule …) wiederholen, an der Sie die Teilprüfung negativ abgelegt haben.
Anerkennung/Entfall von Prüfungen
Erfolgreich abgelegte Prüfungen (Teilprüfungen) im Rahmen einer abschließenden Prüfung an einer höheren Schule sowie im Rahmen eines Studiums an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer Akademie im Sinne des Akademien-Studiengesetzes, an einem Fachhochschul-Studiengang, an einer Pädagogischen Hochschule oder an einer Universität sind als Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung anzuerkennen, sofern sie im Inhalt und der Dauer den im BRP-Gesetz vorgesehenen Erfordernissen entsprechen.
Weiters sind erfolgreich abgelegte Teilprüfungen von Studienberechtigungsprüfungen in den Pflichtfächern „Mathematik 3“ und „Lebende Fremdsprache 2“ anzuerkennen.
Die Prüfung „Lebende Fremdsprache“ bzw. „Fachbereich“ entfällt für Personen, die eine nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer und Niveau gleichwertige Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Prüfungen und Abschlüsse, die diesen Anforderungen entsprechen, sind in einer Verordnung des Bildungsministeriums taxativ aufgelistet – nur Prüfungen aus dieser Liste werden angerechnet (siehe Downloads).
Dauer
Jedes Fach der BRP ist eine Einzelprüfung. Es gibt weder eine vorgegebene Reihenfolge der Prüfungen noch eine Mindestdauer, innerhalb derer die vier Prüfungen abgelegt werden müssen.
Die durchschnittliche Dauer der BRP beträgt zwei Jahre. Vom Stundenplan der Kurse her ist es auch möglich, sie in einem Jahr zu absolvieren. Diese Variante ist eher für Personen mit ausreichenden Zeitressourcen (z.B. Bildungskarenz) und ausreichenden Vorkenntnissen interessant.