Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen und Qualifikationen mit der Studienberechtigungsprüfung
- Universitäten
- Pädagogische Hochschulen
- Fachhochschulen
- Kollegs
Informationsabende zur Studienberechtigungsprüfung
Video vom Infovortrag BRP/SBP auf der BeSt³ 2023 - Bildungsmesse für Beruf, Studium und Weiterbildung:
Voraussetzungen für die Studienberechtigungsprüfung
Voraussetzung für den Abschluss der Studienberechtigungsprüfung:
Zulassung zur SBP an einer Universität, Pädagogischen Hochschule, Fachhochschule:
- Nachweis einer beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium (kann in der Regel nachgeholt/erworben werden – wir beraten Sie gerne!)
- EWR-Staatsbürgerschaft (Europäischer Wirtschaftsraum, bestehend aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung (diese beinhaltet für Personen ohne EWR-Staatsbürgerschaft verschiedene Ausnahmebestimmungen bzgl. des Hochschulzuganges)
- Mindestalter 20 Jahre
Zulassung zur SBP an einem Kolleg:
- Nachweis einer beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium (kann in der Regel nachgeholt/erworben werden – wir beraten Sie gerne!)
- Mindestalter 22 Jahre (Ausnahme: 20 Jahre, wenn abgeschlossene Berufsausbildung + Weiterbildung mit einer Dauer von insgesamt vier Jahren vorhanden sind.)
Übergangsregelung für Fachhochschulen:
Seit 1. Oktober 2017 gibt es eine eigene SBP für Fachhochschulen. Die Umsetzung wird aber noch bis 2018 oder Sommer 2019 dauern. Bis dahin gilt die bisherige Praxis: Falls Sie eine komplette SBP benötigen schreibt die FH eine „passende“ SBP an einer Universität (bzw. PH, Kolleg) vor.
Die Zulassung zu Fachhochschul-Studiengängen ist ohne Matura oder SBP auch über den sogenannten „dualen“ Weg möglich. Dazu benötigen Sie eine einschlägige berufliche Vorbildung + etwaige Ergänzungsprüfung(en)/Qualifikationsprüfung(en). Einzelne Fachhochschulen bieten dazu eigene Vorbereitungen und Prüfung an. In der Regel werden von den FHs aber auch passende SBP-Fachprüfungen der VHS anerkannt.
Klären Sie auf jeden Fall Ihre Zugangsqualifikationen mit der betreffenden FH-Studiengangsleitung ab.
Voraussetzung für den Beginn der Studienberechtigungs-Kurse:
Prüfungen und Vorbereitung
Diese können im Rahmen eines Lehrganges an der VHS abgelegt werden, mindestens eine Teilprüfung muss an der Universität/PH/FH/Kolleg abgelegt werden.
Mit ausreichender Vorbildung und Erfahrung im selbstständigen Lernen, können Sie sich auch im Selbststudium auf die Prüfungen vorbereiten. Bei Selbststudium werden die Prüfungen an den Institutionen abgelegt, an denen Sie die Zulassung zur SBP eingereicht haben. Informationen über die Prüfungstermine finden Sie auf den jeweiligen Homepages.
Prüfungsantritt an der VHS nach Kursbesuch
Zeugnis
Wiederholung von Prüfungen
Downloads und Links
- Universitätsgesetz
Im §64a ist die Studienberechtigungsprüfung für Universitäten verankert. - Hochschulgesetz
Im §52c ist die Studienberechtigungsprüfung für Pädagogische Hochschulen verankert. - Fachhochschul-Studiengesetz
Im §5 ist die Studienberechtigungsprüfung für Fachhochschulen verankert. - Schulorganisationsgesetz
Im §8c ist die Studienberechtigungsprüfung für Kollegs verankert. - Externistneprüfungsverordnung
In der Anlage 10 sind die Prüfungsfächer für Kollegs geregelt. - Personengruppenverordnung
Regelt die studienrechtliche Gleichstellung für Personen von Nicht-EWR-Staaten.