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Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen und Qualifikationen mit der Studienberechtigungsprüfung

Mit der Studienberechtigungsprüfung (SBP) erlangen Sie eine studienspezifische Zugangsberechtigung für
  • Universitäten
  • Pädagogische Hochschulen
  • Fachhochschulen
  • Kollegs
Bevor Sie mit der Studienberechtigungsprüfung beginnen, müssen Sie sich für die Ausbildungsinstitution sowie die Studienrichtung entscheiden.


Informationsabende zur Studienberechtigungsprüfung



Video vom Infovortrag BRP/SBP auf der BeSt³ 2023 - Bildungsmesse für Beruf, Studium und Weiterbildung:
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Studienberechtigungsprüfung an den Wiener Volkshochschulen

Voraussetzungen für die Studienberechtigungsprüfung

Voraussetzung für den Abschluss der Studienberechtigungsprüfung:

Für den Abschluss der Studienberechtigungsprüfung benötigen Sie einen Zulassungsbescheid der Bildungsinstitution (Universität etc.), an der sie die SBP absolvieren. Dazu müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


Zulassung zur SBP an einer Universität, Pädagogischen Hochschule, Fachhochschule:

  • Nachweis einer beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium (kann in der Regel nachgeholt/erworben werden – wir beraten Sie gerne!)
  • EWR-Staatsbürgerschaft (Europäischer Wirtschaftsraum, bestehend aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung (diese beinhaltet für Personen ohne EWR-Staatsbürgerschaft verschiedene Ausnahmebestimmungen bzgl. des Hochschulzuganges)
  • Mindestalter 20 Jahre

Zulassung zur SBP an einem Kolleg:

  • Nachweis einer beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium (kann in der Regel nachgeholt/erworben werden – wir beraten Sie gerne!)
  • Mindestalter 22 Jahre (Ausnahme: 20 Jahre, wenn abgeschlossene Berufsausbildung + Weiterbildung mit einer Dauer von insgesamt vier Jahren vorhanden sind.)

Übergangsregelung für Fachhochschulen:

Seit 1. Oktober 2017 gibt es eine eigene SBP für Fachhochschulen. Die Umsetzung wird aber noch bis 2018 oder Sommer 2019 dauern. Bis dahin gilt die bisherige Praxis: Falls Sie eine komplette SBP benötigen schreibt die FH eine „passende“ SBP an einer Universität (bzw. PH, Kolleg) vor.


Die Zulassung zu Fachhochschul-Studiengängen ist ohne Matura oder SBP auch über den sogenannten „dualen“ Weg möglich. Dazu benötigen Sie eine einschlägige berufliche Vorbildung + etwaige Ergänzungsprüfung(en)/Qualifikationsprüfung(en). Einzelne Fachhochschulen bieten dazu eigene Vorbereitungen und Prüfung an. In der Regel werden von den FHs aber auch passende SBP-Fachprüfungen der VHS anerkannt.


Klären Sie auf jeden Fall Ihre Zugangsqualifikationen mit der betreffenden FH-Studiengangsleitung ab.

Voraussetzung für den Beginn der Studienberechtigungs-Kurse:

Für den Kurseinstieg gibt es keine formalen Voraussetzungen. Informieren Sie sich aber über das Einstiegsniveau der Kurse, vor allem bei Mathematik und Englisch aber auch bei Physik und Chemie (siehe Einstiegsniveau).

Prüfungen und Vorbereitung

Die Studienberechtigung besteht aus fünf Teilprüfungen (Aufsatz, 2–3 Pflichtfächer, 1–2 studienbezogene Wahlfächer).


Diese können im Rahmen eines Lehrganges an der VHS abgelegt werden, mindestens eine Teilprüfung muss an der Universität/PH/FH/Kolleg abgelegt werden.


Mit ausreichender Vorbildung und Erfahrung im selbstständigen Lernen, können Sie sich auch im Selbststudium auf die Prüfungen vorbereiten. Bei Selbststudium werden die Prüfungen an den Institutionen abgelegt, an denen Sie die Zulassung zur SBP eingereicht haben. Informationen über die Prüfungstermine finden Sie auf den jeweiligen Homepages.

Prüfungsantritt an der VHS nach Kursbesuch

An der VHS werden Vorbereitungslehrgänge für die Pflichtfächer der SBP angeboten, die Prüfungen können nach Kursbesuch an der VHS abgelegt werden (Voraussetzung: Mindestalter 20 Jahre). Eine Prüfung ohne vorherigen Kursbesuch ist an der VHS nicht möglich.

Zeugnis

Über jede bestandene Teilprüfung an den Wiener Volkshochschulen erhalten Sie ein Zeugnis. Wenn Sie Ihre Teilprüfungen im Rahmen der SBP erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie das Gesamtzeugnis in der Zulassungsstelle der Universität, Pädagogischen Hochschule, Fachhochschule oder dem Kolleg. Voraussetzung: Sie haben bereits die Zulassung zur SBP an dieser Institution (siehe Voraussetzung für den Abschluss der Studienberechtigungsprüfung)

Wiederholung von Prüfungen

Nicht bestandene (oder nicht beurteilte) Prüfungen dürfen höchstens zweimal wiederholt werden.

Downloads und Links

Die SBP-Infobroschüre finden Sie hier.
Hier finden Sie die auf dieser Seite erwähnten Links und Dokumente:
Gesetze und Verordnungen
Zuordnung der Prüfungsfächer zu Studienrichtungsgruppen (und Studienrichtungen)
Kontakte an den zulassenden Bildungseinrichtungen