VHS-Bildungstelefon (Mo–Do 08:00–18:00 Uhr, Fr 08:00–16:00 Uhr):
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Förderungen Studienberechtigungsprüfung

Da sich die Voraussetzungen für die jeweiligen Förderungen immer wieder ändern, können wir nur allgemeine Informationen geben. Wenden Sie sich daher an die jeweilige Förderstelle, um die aktuellen Richtlinien zu erfahren.

Die Datenbank
www.kursförderung.at (Bildungsministerium/Erwachsenenbildung) gibt Ihnen einen Überblick über finanzielle Förderungen für Ihre persönlichen Aus- und Weiterbildungsvorhaben.

Landesförderungen

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF)

  • Infos WAFF
    Gefördert werden beschäftigte Personen mit aktuellem Wohnsitz in Wien.

NÖ Bildungsförderung

  • Infos NÖ Landesregierung
    Gefördert werden beschäftigte Personen mit aktuellem Wohnsitz in Niederösterreich. Derzeit werden Kurse zur SBP nicht gefördert (aktueller Stand Dezember 2017). Informieren Sie sich trotzdem über den aktuellen Stand, da sich die Voraussetzungen für die jeweiligen Förderungen immer wieder ändern.

Qualifikationsförderungszuschuss des Landes Burgenland

  • Infos Burgenländische Landesregierung
    Das Land Burgenland bietet für Personen mit aktuellem Wohnsitz im Burgenland über den Qualifikationsförderungszuschuss SBP-relevante Förderungen an. Förderungsanträge für Maßnahmen ab dem Jahr 2017 müssen spätestens 4 Monate nach Ende der Bildungsmaßnahme beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingebracht werden.

Arbeiterkammern / Gewerkschaften

AK Wien

  • Infos AK-Wien
    Die AK-Wien-Bildungsgutscheine (€ 120,- pro Kalenderjahr) können für die SBP-Kurse eingelöst werden.

AK Niederösterreich

  • Infos AK-NÖ
    Die AK-Niederösterreich bietet ihren Mitgliedern einen Bildungsbonus für SBP-Kurse (€ 120,-) (siehe „Weitere Kurse“) und für bestimmte Vorbereitungskurse (ev. auch SBP) für FHs und Kollegs eine eigene Förderung (bis € 400,-) (siehe „Vorbereitungskurse für FH/Kolleg/Aufbaulehrgang“.

Förderungen für Gewerkschaftsmitglieder

Manche Gewerkschaften fördern Bildungsmaßnahmen ihrer Mitglieder. Erkundigen Sie sich bei ihrer Gewerkschaft. Zum Beispiel:

Stipendium

Neben ordentlichen Studierenden haben auch Personen, die sich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten, bereits die Möglichkeit, Studienbeihilfe zu bekommen (gilt allerding nicht für die schulische SBP – d.h. für Kollegs!). Voraussetzungen: Finanzielle Förderungswürdigkeit, die Altersgrenze von 30 Jahren bei Studienbeginn darf nicht überschritten sein (Ausnahmen bis 35 Jahre), es wurde bisher noch keine Studienberechtigung für ein ordentliches Studium erworben, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (für AusländerInnen und Staatenlose), Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung (Bescheid).
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommt man für ein Semester Studienbeihilfe, wenn höchstens zwei Prüfungsfächer zu absolvieren sind; bei drei oder mehr Prüfungsfächern für höchstens zwei Semester.

Sonstige Förderungen

Steuerliche Absetzbarkeit der SBP-Kosten

Die Kosten für die SBP sind als Bildungskosten steuerlich absetzbar.

Bildungsförderungen des Arbeitsmarktservice (AMS)